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Registrierung Transporteur

Die Transporteure, welche Batterien gemäss dem Merkblatt „Entschädigungsgesuch für den Transport von gebrauchten Batterien“ transportieren und beabsichtigen ein Gesuch bei INOBAT auf Entschädigung einzureichen, haben sich mit untenstehendem Formular bei INOBAT vorgängig zu registrieren.

Bewilligung nach Art 8 VeVA

Transporteure oder Entsorgungsunternehmen, die gebrauchte Batterien zwischenlagern, müssen über eine kantonale Bewilligung nach Art. 8 (Bewilligungspflicht) der VeVA verfügen. Damit die INOBAT künftig Entschädigungen für Transportleistungen ausbezahlen kann, müssen ihr die entsprechenden Bewilligungen der jeweiligen Transporteure vorliegen. Deshalb bitten wir Sie uns eine Kopie dieser Bewilligung per Mail an inobat@awo.ch oder per Post zukommen zulassen.